Mitgliedschaft
Von den Mitgliedern des SV Wacker Wallhausen e.V. wird folgender Mitgliedsbeitrag laut Finanzordnung erhoben:
Erwerbstätige: | 8,00 € / Monat |
Ehepaare/Partnerschaften: | 11,00 € / Monat |
Rentner und fördernde Mitglieder: | 5,00 € / Monat |
Ermäßigungsberechtigte*: | 3,00 € / Monat |
Kinder (bis 6. Lebensjahr)**: |
1,00 € / Monat |
* Hierzu gehören Schüler, Berufsschüler, Studierende, Auszubildende, BFDler, FÖJler, Gastspieler (Mitglied in mindestens 2 Vereinen) oder Empfänger von ALG II.
** Sind die Eltern bereits Mitglieder, so ist das 2. Kind (bis 18. Lebensjahr) sowie jedes nachfolgende Kind (bis 18. Lebensjahr) beitragsfrei.
Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich an den zuständigen Kassierer in der jeweiligen Sportabteilung zu entrichten (bei kleineren Abteilungen ist auch eine halbjährliche Zahlungsweise möglich).
Weiterhin besteht die Möglichkeit den Mitgliedsbeitrag als Dauerauftrag (Überweisung) zu zahlen. Folgende Bankverbindung ist hierbei unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer zu verwenden:
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Konto-Inhaber: | SV Wacker Wallhausen e.V. |
Kreditinstitut: | Volksbank Sangerhausen e.G. | |
IBAN: | DE23800635580000033723 | |
BIC: | GENODEF1SGH |
Wichtiger Hinweis:
Die Mitgliedschaft im SV Wacker Wallhausen e.V. endet durch Austritt (Kündigung), Ausschluss oder Tod. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen ist nicht möglich.
Der Austritt (Kündigung) ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen.
Ein Mitglied kann insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Halbjahresbeitrag im Rückstand ist.