Sportförderung

Das neue Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Damit wurde die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum außer Kraft gesetzt.

 

Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern, insbesondere durch

1. die Weiterentwicklung

2. die Förderung des Sportstättenbaus.

 

Weiterhin soll die Sportförderung der

dienen.

 

Das Land Sachsen-Anhalt strebt die nachhaltige Förderung des Spitzensports an, um für die Leistungssportler Chancengleichheit im nationalen und internationalen Maßstab zu gewährleisten und durch herausragende Erfolge einen Beitrag zur Stärkung des Ansehens des Landes zu leisten.

 

Gleichzeitig ist die Sportförderung so auszugestalten, dass sie die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in allen Sportförderbereichen sichert.

 

Den vollständigen Gesetzestext in der aktuell gültigen Fassung findet ihr hier:

 

Sportfördergesetz - SportFG