Sportversicherung

Der SV Wacker Wallhausen e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein, kein gewinnorientiertes Unternehmen. Wir nutzen öffentliche Sportstätten auf der Grundlage des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG). Unsere Mitglieder genießen Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag zwischen der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und dem Landessportbund Sachsen-Anhalt, dem wir mittelbar angehören.

 

Für die aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern an sportlichen Veranstaltungen (z.B. Probestunden, Vereinsfeste, etc.) des SV Wacker Wallhausen e.V. besteht ein Versicherungsschutz durch eine sogenannte Nichtmitgliederversicherung. Dies erleichtert möglichen Interessenten den Einstieg in das Vereinsleben, indem sie von Anfang an im gleichen Umfang geschützt sind wie die eigenen Mitglieder.

 

Allerdings ist zur Vermeidung von Kostensteigerungen bei möglichen zivilgerichtlichen Prozessen/Auseinandersetzungen und der damit verbundenen Zahlung von eventuellen Entschädigungen eine private Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung weiterhin notwendig. Gleichfalls umfasst die Zusatzversicherung nicht den Schutz von Zuschauern und Besuchern an einer Sportveranstaltung.

 

Weiterhin besteht für die Mitglieder des SV Wacker Wallhausen e.V. bei der Nutzung von privaten Fahrzeugen zu Vereinszwecken (z.B. Fahrten zu Wettkämpfen oder Weiterbildungen, etc.) eine zusätzliche Fahrzeug- und Transportversicherung.

 

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt vertritt derzeit die Interessen des Sports von mehr als 333.500 Mitgliedern in mehr als 3.126 Sportvereinen in Sachsen-Anhalt. Allen Mitgliedern bietet die ARAG Sportversicherung Schutz und Sicherheit beim Training, Wettkampf und sonstigen sportlichen Veranstaltungen. Nähere Informationen erhaltet ihr hier:

 

ARAG Sportversicherung
(© ARAG)

 

 

Wichtiger Hinweis:

Für die Meldung einer Schadensanzeige bei einem Sportunfall wendet euch bitte an den Abteilungsleiter der jeweiligen Sportabteilung. Dort wird in Abstimmung mit dem Vereinsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vereinsvorsitzenden die Schadensanzeige aufgenommen und an das Sportversicherungsbüro der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG beim Landessportbund Sachsen-Anhalt in Magdeburg übermittelt.