Bildung und Teilhabe

Unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“ hat die Bundesregierung im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Mit dessen Leistungen soll die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen deren Eltern das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Bereichen Sport, Spiel und bei kulturellen Aktivitäten unterstützt werden. Dies beinhaltet zum Beispiel das Training in einem Sportverein.

 

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung und an wen wird sie ausgezahlt?

Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe werden mit bis zu 10,00 Euro pro Monat unterstützt. Es besteht auch die Möglichkeit, die 10,00 Euro über den Bewilligungszeitraum anzusparen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Anbieter der Leistung. Das heißt, der Anbieter (in diesem Fall der SV Wacker Wallhausen e.V.) rechnet direkt mit dem Jobcenter Mansfeld-Südharz bzw. mit dem Sozialamt des Landkreises Mansfeld-Südharz ab.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können eine Förderung für außerschulische Aktivitäten in Gruppen oder Vereinen erhalten, wenn sie:

  • in der Gemeinschaft in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit aktiv sind,

  • Unterricht in künstlerischen Fächern erhalten,

  • an vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung teilnehmen oder

  • sich an organisierten Freizeiten beteiligen

und dafür einen Mitgliedsbeitrag oder eine Gebühr entrichten müssen.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ausgereicht werden die Antragsformulare an verschiedenen Stellen. Wichtiger ist aber wo ihr den Antrag wieder abgebt. Euer Ansprechpartner richtet sich danach, von wem ihr derzeitig Leistungen erhaltet. Das bedeutet:

  • Wer Leistungen nach dem SGB II erhält (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), wendet sich an das Jobcenter Mansfeld-Südharz.

  • Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem WoGG, Kinderzuschlag nach dem BKGG oder Leistungen aus dem AsylbLG bekommt, wendet sich an das Sozialamt des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Ausgabe/Download der Antragsformulare

Jobcenter Mansfeld-Südharz

Geschäftsstelle Sangerhausen

Baumschulenweg 1

06526 Sangerhausen

 

Telefon: 03464 / 554 633

Internet: www.jobcenter-ge.de/mansfeld-suedharz

Download: - aktuell nicht möglich -

 

 

Landkreis Mansfeld-Südharz

Sozialamt / SG Sozialleistungen

Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22

06526 Sangerhausen

 

Telefon: 03464 / 535 3301

Internet: www.mansfeldsuedharz.de

Download: www.mansfeldsuedharz.de/bildung-soziales-und-gesundheit/bildung/bildung-und-teilhabe